Rechtsanwalt /
RA GmbH

Der Rechtsanwalt ist ein juristischer Beistand. Zu ihren Aufgabe gehört es, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote bestehen.

 

Gesetzliche Grundlagen für Pflichtversicherung

  • 51 BRAO
  • 59 j BRAO